Klamotti Borna


KLAMOTTI BORNA ist zurück – am 02. September 2023!

Baby-, Kinder- und Teenagerkleidung eben erst gekauft oder geschenkt bekommen, kaum getragen und schon zu klein … Die ehemals liebsten Laufräder und Roller sind nur noch was für „Babys“ und stapeln sich im Keller. Bücher, Kuscheltiere, Puzzle und Gesellschaftsspiele verstopfen die Regale und mit jedem Geburtstag kommen neue Spielsachen hinzu … Die neu gekaufte Bluse ist doch ganz schön grell und die Schwangerschaftsmode wird nicht mehr gebraucht … Was tun mit den schönen und oft noch neuwertigen Sachen?

Die Lösung: Macht andere glücklich und verkauft Eure Sachen auf dem KLAMOTTI BORNA – powered by SWB Städtische Werke Borna GmbH – Der Flohmarkt auf dem Dach für Kids und Teens, für Babys und Ladys.

Schnäppchenjäger aufgepasst:
Bei uns geht´s einen Tag lang nur um die Kinder und Ladys! Egal welchen Alters! An zahlreichen Ständen findet Ihr alles, was Ihr für Eure Kinder, Enkel und Euch selbst benötigt. Und das alles zu Preisen, die kein Laden bieten kann. Hier werden Verkäufer und Schnäppchenfreundinnen glücklich – mit nötigem Abstand und unter Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften.

Unten findet Ihr unsere Teilnahmebedingungen, hier unsere Infos zum Datenschutz.

Anmeldung: Wir sind dabei!

Prima. Fast geschafft! Bevor Ihr auf "Absenden" klickt, bitte auch auf "Ich stimme zu" klicken. Das heißt: Ihr akzeptiert unsere Teilnahmebedingungen und stimmt unseren Datenschutzregeln zu.(required)

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Wie kann ich mich anmelden?

Hier geht es zum Anmeldeformular:

https://kleinstadtladys.wordpress.com/klamotti-borna/

2. Bekomme ich eine Teilnahmebestätigung?
Ihr bekommt eine schriftliche Bestätigung per Email an die Adresse geschickt, welche Ihr bei der Anmeldung angeben habt. Damit wird Eure Anmeldung verbindlich.

3. Wann muss ich die Standgebühr bezahlen?
Die Standgebühr wird direkt vor Ort in Bar kassiert.

4. Wann beginnt der Aufbau?
Der Aufbau erfolgt am Veranstaltungstag von 08.00 bis 10.00 Uhr. Ihr werdet vom KLAMOTTI-Team erwartet und erhaltet Euren Standplatz.

5. Ab wann kann ich abbauen?
Ein Abbauen des Standes vor Veranstaltungsende 17 Uhr ist nicht möglich. Auch Besucher, die später kommen, möchten noch das volle Flohmarktangebot nutzen. Wer früher abbaut, wird von künftigen Märkten ausgeschlossen. Der Standplatz ist nach Abbau bitte frei von Müll zu hinterlassen.

6. Kann ich mir den Stand teilen?
Ja, pro Stand sind zwei Verkäufer zugelassen. Vertragspartner ist derjenige, der sich per Mail angemeldet hat.

7.Was beinhaltet die Standgebühr?
Die Standgebühr beinhaltet die Miete der entsprechenden Fläche. Achtung: Tisch(e), Sitzgelegenheit(en) und Kleiderstange(n) müssen selbst mitgebracht werden.

8. Kann ich meine Teilnahme absagen?
Ja, eine Absage ist möglich. Um den Standplatz neu vergeben zu können bitten wir darum, dies bis spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung zu tun. Wer trotz Anmeldung unentschuldigt am Markttag fehlt, demjenigen wird die entgangene Standgebühr nachberechnet.

9. Fremdwerbung und gewerblicher Verkauf?
Jegliche Fremdwerbung oder gewerblicher Verkauf auf dem Flohmarkt sind verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Marktverbot geahndet.

Das „Kleingedruckte“ 🙂
Unsere Teilnahmebedingungen (Marktordnung)

Für den Flohmarkt KLAMOTTI BORNA gilt die aktuelle Marktordnung (Stand August 2019)!

Bitte lest diese vor der Anmeldung durch!

Allgemeines

KLAMOTTI-Borna powered by SWB – Städtische Werke Borna GmbH, der Flohmarkt auf dem Dach, für Kids, Teens, für Babys und Ladies findet am 02. September 2023 auf dem obersten Parkdeck des Parkhauses in der Mühlgasse, 04552 Borna, im Zeitraum von 10.00 bis 17.00 Uhr statt.

Das Angebot umfasst alles ,was das Shoppingherz begehrt: Bekleidung, Spielzeug, Möbel, Wohnaccessoires und vieles mehr!

Termin:

Samstag, 02. September 2023

Beginn: 10:00 Uhr und Ende 17:00 Uhr

Adresse: Parkhaus „Mühlgasse“ , Mühlgasse 6, 04552 Borna

Anmeldung: Die Teilnahme am Markt ist grundsätzlich jedem Erwachsenen möglich! Die Anmeldung ist über die Maske möglich und damit verbindlich.

Teilnahmebestätigung: Ihr bekommt eine Bestätigungsmail mit allen wichtigen Daten. Die Teilnahme ist damit verbindlich! Bitte druckt die Bestätigungsmail aus oder habt sie per Smartphone dabei. Bitte habt ein paar Tage Geduld, generell werden alle Anfragen innerhalb von 5 Werktagen beantwortet.

WICHTIG: Bitte lest vor Anmeldung unsere Marktordnung! Diese ist bindend und muss von jedem Teilnehmer eingehalten werden. Der Veranstalter behält sich vor, die Anzahl der Stände zu begrenzen. Unangemeldete Stände werden des Marktes verwiesen!

Ausstellungsgegenstand: Zugelassen sind Teilnehmer, die gebrauchte Baby, Kleinkind- und Teenagerkleidung, Spielsachen, Kinderfahrräder, Kindersitze, Bücher, Schuhe und Ausstattungsgegenstände, sowie andere Kinderartikel anbieten. Ebenso sind Anbieter gebrauchter Damenkleidung, Accesoires und Schuhe zugelassen. Bitte achtet auf saubere Ware und funktionsfähige Spielzeuge. Am Flohmarkt können ausgewählte Händler mit Gewerbeschein und Reisegewerbe teilnehmen, die Auswahl und Bestätigung der Zulassung erfolgt über den Veranstalter. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, Euch vom Markt zu verweisen. Der Verkauf und Ausschank von Getränken und Lebensmitteln ist nicht gestattet. Es wird einen Catering- Anbieter vor Ort geben.

Standgebühr: Die Standgebühr beträgt bis 3,00 m Länge 15,00 € und bis 5,00 m Länge 25,00 €. Größere Stände sind nach Rücksprache möglich! Der Betrag wird direkt am Markttag von uns in Bar kassiert.

Standplatz: Ein kleiner Stand umfasst 3,00 m Lauflänge, ein großer Stand umfasst 5,00 m Lauflänge.

Absage: Die Absage durch den Teilnehmer ist möglich. Um den Standplatz neu vergeben zu können, bitten wir darum, dies bis spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung per Mail zu tun. Teilnehmer, die trotz Anmeldung unentschuldigt am Markttag fehlen, erhalten die entgangene Standgebühr nachberechnet. Bei zweimaligem unentschuldigten Fehlen behält sich der Veranstalter für die Zukunft Marktverbot vor.

Auf- und Abbau: Der Aufbau erfolgt am Veranstaltungstag von 08:00 – 10:00 Uhr. Wer angemeldet ist, hat seinen Stand bitte bis eine Stunde vor Marktbeginn zu beziehen. Danach verfällt die Reservierung, der Platz kann neu vergeben werden. Zum Be- und Entladen ist die direkte Zufahrt gestattet. (ACHTUNG – Kein dauerhafter Parkplatz)

Platzzuteilung: Die Platzzuteilung wird ausschließlich durch Mitarbeiter des Flohmarktes vorgenommen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Wände, Türen, Säulen, Tribünen etc. dürfen nicht mit Waren dekoriert werden. Fluchtwege sind freizuhalten und nicht zu verstellen.

Ordnung und Sauberkeit: Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen. Jeder Teilnehmer nimmt seinen Müll bzw. Reste bitte wieder mit. Wir empfehlen für jeden Stand eine Mülltüte vor Ort zu haben. Wir behalten uns vor, etwaige Reinigungs- und Entsorgungsleistung bei größer anfallendem Müll in Rechnung zu stellen. Toiletten befinden sich vor dem Parkhaus.

Standpersonal: Pro Anmeldung/Stand sind maximal 2 Personen als Standpersonal zugelassen. Zusätzliche Personen zahlen am Stand 10,- Euro. Vertragspartner ist derjenige, der sich per Mail anmeldet hat.

Fremdwerbung und gewerblicher Verkauf: Jegliche Fremdwerbung auf andere Märkte oder gewerblicher Verkauf auf dem Flohmarkt sind verboten bzw. nur nach vorheriger Anmeldung und Rücksprache mit dem Veranstalter erlaubt. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Marktverbot geahndet.

Flyer zur Bewerbung des Marktes: Sehr gern lassen wir Euch kostenfrei Werbematerial zukommen, bitte fordern Sie dieses per Mail an.

Foto und Presse: Wir sind berechtigt, während des Marktes zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke (Homepage, Socialmedia wie Facebook, Instagram usw., Mailings etc.) zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassenen Pressevertreter.

Geschäftsbedingungen: Ein Vertrag zwischen Standinhaber und Veranstalter ist neben der schriftlichen Bestellung ebenso zustande gekommen, sobald das Parkhaus betreten wird bzw. Waren ausgepackt werden. Gleichzeitig erkennt jeder Standbetreiber sowie jeder Besucher mit Betreten des Veranstaltungsgeländes die Marktordnung sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungshalle verbindlich an.

Haftung des Standbetreibers: Der Teilnehmer/Händler haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- & gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.

Verhalten auf dem Markt/Zuwiderhandlungen: Die Bestimmungen dieser Marktordnung sind von allen Teilnehmern zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter folgende Maßnahmen vor: Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden vom Markt ausgeschlossen Personen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, vom Marktgelände zu verweisen zur Klärung von Sachverhalten ggf. die Polizei einzuschalten. Unangemeldete Teilnehmer werden des Marktes verwiesen.

Haftungsausschluss des Veranstalters: Bei Ausfall der Veranstaltung – aus welchen Gründen auch immer – übernimmt der Veranstalter keine Haftung für evtl. entstandenen Kosten. Der Veranstalter haftet NICHT für Personenschäden an Ausstellern, Besuchern und sonstigen an der Veranstaltung Mitwirkenden. Er haftet auch NICHT im Falle grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für Sach- und Vermögensschäden. Jeder Marktteilnehmer haftet für die bei der Benutzung des Marktes entstandenen Schäden, die von ihm oder seinen Begleitern verursacht werden. Ansprüche jeglicher Art gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen durch Dritte (Parkplatznutzung eingeschlossen). Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. GEMA-Gebühren die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD-Verkauf, Radio) anfallen trägt der Standbetreiber selbst und sind eigenständig anzumelden. Der Veranstalter übernimmt keine Bewachung des jeweiligen Verkaufsstandes des Mieters. Es ist somit jegliche Haftung ausgeschlossen. Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshallen sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

Veranstalter/ Ansprechpartner KLAMOTTI BORNA: Kathleen Czinkewitz und Anne Teichmann